1) Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Dieses Aufbauseminar ist für Führerscheinneulinge, die in der Probezeit auffällig geworden sind, konzipiert.

Es wird von der Führerscheinbehörde angeordnet. Die betroffene Person bekommt eine Frist gesetzt bis wann sie  dieses Seminar absolviert haben muss.

Wir als autorisierte Fahrschule dürfen dieses Aufbauseminar durchführen.

Das Aufbauseminar findet in vier Sitzungen von 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von 30 Minuten pro Teilnehmer*in statt.

In diesen Sitzungen sollen die Teilnehmer*innen, mit einer Teilnehmerzahl von sechs bis zwölf Teilnehmer*innen, ihre Erfahrungen im Straßenverkehr austauschen, und verschiedene Themenbereiche in Gruppen bearbeiten.

Bei der Beobachtungsfahrt, die zwischen der ersten und der zweiten Sitzung stattfindet, handelt es sich nicht etwa um eine Prüfung oder Ausbildungsfahrt, sondern die mitfahrenden Teilnehmer*innen sollen die fahrenede Person beobachten und deren Fahrstil beurteilen.

Am Ende gibt es eine Teilnahmebescheinigung, die dann der Behörde vorgelegt werden muss

Eine freiwillige Teilnahme ist bei diesem Aufbauseminar nicht möglich.

 

2) Das Fahreignungsseminar (FES)

Dieses Seminar ist für Führerscheininhaber*innen, die nicht mehr in der Probezeit sind, und die wegen verschiedenen Verkehrsverstößen Punkteeintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg haben, konzipiert.

Die Teilnahme an diesem Seminar ist immer freiwillig. Es kann allerdings von der Führerscheinstelle empfohlen werden. Bis maximal 5 eingetragene Punkte im Fahreignungsregister wird nach Teilnahme ein Punkt abgezogen.

Das Seminar erfolgt in 2 Modulen à 90 Minuten in der Fahrschule, der sogenannte verkehrspädagogische Teil und 2 Sitzungen à 75 Minuten bei einer Verkehrspsycholog*in, der sogenannte verkehrspsychologische Teil.

Am Ende gibt's für beide Teile eine gemeinsame Bescheinigung, die der Führerscheinstelle vorzulegen ist.