Klasse B

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, oder einer Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.

Klasse B96

Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitendem Fahren)
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse in der Kombination von nicht mehr als 4.250 kg.

Klasse BE

Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitendem Fahren)
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger, sofern die nicht in die Klasse B oder B96 fallen.

LKW und Bus