Grundlegend steht die Abkürzung BKF für Berufskraftfahrer. Seit dem 01.10.2006 ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft.
Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken mit Kraftfahrzeugen für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. ( Auszüge §1 BKrFQG).
Weiter regelt dieses Gesetz die Ausbildung zum Erwerb der Grundqualifikation und Weiterbildung von Kraftfahrern*innen. Die Grundqualifikation ist auf verschiedenen Wegen zu erreichen.
Grundsätzlich gilt: Es wird unterschieden zwischen Personen- und Güterkraftverkehr.
Grundqualifiziert für den Personenverkehr ist,
- Wer vor dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis Klasse D1, D1E, D oder DE erworben hat.
- Wer an einer 140-stündigen Ausbildung, der sogenannten »beschleunigten Grundqualifikation«, in unserer Fahrschule oder sonstigen anerkannten Einrichtung teilgenommen hat und anschließend eine 90-minütige theoretische Prüfung bei der IHK bestanden hat.
- Wer die theoretische 240-minütige und praktische 210-minütige Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation bei der IHK bestanden hat.
- Wer eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft für den Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen hat.
Grundqualifiziert für den Güterkraftverkehr ist,
- Wer vor dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis BE, C1, C1E, C oder CE erworben hat
- Wer an einer 140-stündigen Ausbildung, der sogenannten »beschleunigten Grundqualifikation«, in unserer Fahrschule oder sonstigen anerkannten Einrichtung teilgenommen hat und anschließend eine 90-minütige theoretische Prüfung bei der IHK bestanden hat.
- Wer die theoretische 240-minütige und praktische 210-minütige Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation bei der IHK bestanden hat.
- Wer eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft für den Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen hat.
Kommt jemand grundqualifiziert aus dem Bereich Personenverkehr und möchte in den Güterkraftverkehr, oder umgekehrt, so besteht die Möglichkeit die andere Grundqualifikation durch ein Upgrade zu erlangen.
Durch eine 35-stündige Ausbildung in unserer Fahrschule oder sonstigen anerkannten Einrichtung und einer anschließenden 60-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK ist dieses Grundqualifikationsupgrade zu erwerben.
Ferner sieht das BKrFQG auch die regelmäßige Weiterbildung für Berufskraftfahrer*innen vor. Es verlangt innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung ohne Prüfung.
Diese Weiterbildung wird in der Regel in fünf sogenannten Modulen zu 7 Stunden aufgeteilt. Das heißt, es sollte pro Jahr ein Modul gemacht werden. Es können natürlich auch alle fünf Module direkt aufeinander folgend gemacht werden, jedoch ist das weniger empfehlenswert.
Wir veranstalten sowohl die beschleunigte Grundqualifikation, das Grundqualifikationsupgrade sowie die Berufskraftfahrerweiterbildungen. Ferner bieten wir die Ausbildung Staplerfahrer*in, Bediener*in für Ladekran aber auch die Ausbildung für Ladungssicherung nach VDI 2700a an.
Durch unsere Maßnahmenzertifizierung können sie bei uns auch ihren Bildungsgutschein einlösen. Sprechen sie mit ihrem Berater bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter, sie finden uns auch im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb um ihre Mitarbeiter*innen zu schulen. Es können dann zum Beispiel Ecotrainings mit den Fahrzeugen durchgeführt werden, die Ihre Mitarbeiter*innen tagtäglich fahren.
Durch immerwährende Fortbildung unserer Lehrkräfte und ständiger Aktualisierung unserer Ausbildungsmittel bieten wir Ihnen hohe Qualität und fachliche Kompetenz.